Anerkennung Physiotherapeut/in beim SRK — Ausgleichsmassnahmen

“In nahezu allen Stellenanzeigen wird die bereits vorhandene SRK Anerkennung gewünscht – wie lässt sich das vereinbaren, wenn ich neben der Arbeit erst die Fallstudie erstelle und schreibe muss?”

 

Das hört sich alles wilder an, als es im Endeffekt ist. Du brauchst jemanden, der dich die ganzen 6 Monate begleitet und die Fallstudie immer wieder kontrolliert. Jemand mit eidgenössischen Abschluss und bestenfalls mit pädagogischer Ausbildung. Die Fallstudie darfst du frühestens nach 2 Monaten abgeben.

Zur Fallstudie: Man muss sich ein Patientenbeispiel suchen. Dieses unter bio-psycho-sozialen Aspekten beurteilen. Zu dem Patientenbeispiel muss man sich eine Frage überlegen. Diese Frage mit Literatur untermauern. Dann muss man schreiben wieso man sich für diese Literatur entschieden hat. Dann noch deine Behandlung aufschreiben, fertig! Dies alles zwischen 5-8 Seiten.

Der Grund: Es geht dem SRK darum, dass in Deutschland kaum wissenschaftliche Arbeiten vermittelt wird. Es müssen ca. 500 Stunden nachgewiesen werden. Das sind so viele, wie es in der Schweiz  an Unterrichtsstunden sind

 

Die Anerkennung des erworbenen Diploms stellt eine zentrale und erste Aufgabe vor der Tätigkeitsaufnahme in der Schweiz dar.

Vor der Ausübung der Tätigkeit als PhysiotherapeutIn in der Schweiz müssen Sie beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einen Antrag auf Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Diploms stellen.

Für eine SRK-Anerkennung (Schweizer Rotes Kreuz) muss man verschiedene Nachweise erbringen. Sowohl den Nachweis über das bestandene Staatsexamen als auch den Nachweis über theoretische und praktische Stunden der deutschen Ausbildung. Üblicherweise muss man die “Differenz” zwischen dem schweizer- und deutschen Physiotherapie-Abschluss nachholen und dies nachweisen. Das SRK setzt fest, was nachgeholt werden muss. Das fehlende Wissen kann unter anderem der Arbeitgeber einem beibringen. Ein Bachelor-Abschluss ist weniger kompliziert, da auch in der Schweiz das Physiotherapie-Studium mit einem Bachelor-Studiengang abgeschlossen wird. Nachdem alles geprüft wurde, darf man sich “Dipl. Physiotherapeut” nennen.

Für jedes Gesuch wird eine obligatorische Vorprüfung durchgeführt. Diese Vorprüfung ist eine erste Beurteilung Ihrer Unterlagen, erfolgt als erster Schritt vor jedem eigentlichen Anerkennungsgesuch und ist kostenlos.
Um das personalisierte Anmeldeformular für die Vorprüfung zu bestellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Adresse, Nationalität, Abschlussjahr, Ausbildungsland und Ausbildungsabschluss an registry@redcross.ch

 

Mit folgendem schweizerischen Bildungs- oder Studiengang werden die Abschlüsse verglichen:

 

Physiotherapeutin / Physiotherapeut FH (BSc)
Bachelor of Science in Physiotherapie

Grundlagen sind das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und die Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz.
Die Anerkennung in Physiotherapie (Niveau Fachhochschule) entspricht dem Bildungsgang Tertiär (ISCED 6).

 

Ausgleichsmassnahmen

Die Überprüfung der berufsspezifischen Voraussetzungen der ausländischen Ausbildung erfolgt im Rahmen des eigentlichen Anerkennungsverfahrens.
Folgende Ausgleichsmassnahmen können je nach Bewertung verlangt werden:

1. ein Anpassungslehrgang bei einem Arbeitgeber
2. ein Anpassungslehrgang kombiniert mit einer Zusatzausbildung
3. eine Eignungsprüfung