Annahme Einwanderungsinitiative 2014, in der Schweiz

Gegenstand der Einwanderungsinitiative

Die eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Am 09. Februar 2014 wurde dieses Begehren mit einer Volksmehrheit von 50.3 % angenommen. Inhalt dieses Begehrens ist die Zuwanderung von Ausländern, durch Höchstzahlen und Kontingente, zu begrenzen. Diese Begrenzung steht aber im Widerspruch mit den vorhandenen Staatsverträgen, sprich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen. Dies ist auch der Knackpunkt hinsichtlich der Umsetzung der Einwanderungsinitiative.

Dem Bundesrat stehen insgesamt 3 Jahre für die definitive Umsetzung zur Verfügung. Das heisst, mehr als die Hälfte der Zeit ist bereits verstrichen, ohne dass es irgendwelche verwertbaren Ergebnisse gibt. Sollten wieder Kontingente eingeführt werden, wie vor 2002, wird es aber weiterhin möglich sein, als ausgebildete Pflegefachperson im Gesundheitswesen in der Schweiz zu arbeiten. Früher erhielten die Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen genügend Kontingente und konnten bei Bedarf auch welche nachfordern.

Wir haben zwar in der Schweiz, noch lange keinen Pflegenotstand, wie z. b. in Deutschland, aber das Schweizer Gesundheitssystem ist auf ausländliches Fachpersonal zunehmend mehr angewiesen. Aktuell fehlen 4000 ausgebildete Pflegefachleute in der Schweiz, Tendenz steigend.


Fazit

Wenn die Einwanderungsinitiative Veränderungen bringt, wird es auch dann weiterhin möglich sein, im Gesundheitswesen der Schweiz zu arbeiten bzw. in der Schweiz zu leben. Das Prozedere bzgl. Aufenthaltsgenehmigung wird vielleicht wieder ein wenig komplizierter, aber grössere Erschwernisse erwarte ich nicht.

Merken

Merken