Arbeitsbedingungen in der Schweiz

Von der Arbeitszeit bis zum Lohn bietet die Schweiz Erwerbstätigen vorteilhafte Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeiten sind flexibel, der Arbeitsplatz ist vergleichsweise sicher, die Weiterbildungsquote ist hoch und die Leute sind mit ihrem Gehalt zufrieden. In den genannten Kategorien ist die Schweiz gemäss der Stiftung «Eurofound» sogar führend. Diese EU-Stiftung, an der die Sozialpartner beteiligt sind, untersucht regelmässig die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.

Arbeitszeiten

Im Gesundheitswesen beträgt die betriebliche Normalarbeitszeit 42 Stunden pro Woche. Wer über die betriebliche Normalarbeitszeit hinaus tätig ist, leistet Überstunden. Angestellte erhalten die Überstunden ausbezahlt oder können diese mit zusätzlichem Urlaub kompensieren, je nach Institution. Eine Arbeitszeit, die die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet, gilt als Überzeit. Sie wird mit einem Lohnzuschlag von 25% entschädigt.
Ab dem 20. Lebensjahr haben Arbeitnehmende per Gesetz vier Wochen (20 Tage) Ferien zugute. Verbreitet sind aber meistens 23 oder 25 Urlaubstage. Noch mehr Urlaub gibt es in der Regel nur für über 50-Jährige. Ferien und Arbeitszeit sind Punkte, die im Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind.

Löhne

In der Schweiz herrscht punkto Lohn eine gewisse Diskretion. Anders als in vielen europäischen Ländern nennen die Stellenangebote fast nie das Gehalt. Dieses ist vielmehr Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um eine Gehaltshomogenität zu gewährleisten, führen immer mehr Unternehmen Gehaltsbänder ein. Der vereinbarte Lohn versteht sich als Bruttolohn vor Abzug der Sozialabgaben und der Steuern. Grundsätzlich gilt: Im internationalen Vergleich öffnet sich die Gehaltsschere zwischen Hoch- und Tieflöhnen in der Schweiz weniger stark als andernorts. So ist das Gefälle zwischen Positionen im mittleren Management und in akademischen Berufen sowie jenen im Detailhandel, der Fabrikation oder Gastronomie kleiner als in anderen Ländern in Europa. Dies, weil hierzulande die Abzüge für Sozialversicherungen und Steuern tiefer sind und die Steuerkurve flach verläuft. Der Bruttolohn für eine Vollzeitstelle (4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden) lag in der Schweiz im Jahr 2010 bei 5992 Franken (ca. 5549 Euro), wobei 50% der Arbeitnehmer zwischen 4746 und 7852 Franken verdienten und jeweils 25% der Gehälter unterhalb respektive oberhalb dieses Bereiches lagen (Bundesamt für Statistik).

Lohnlauf

Arbeitnehmer in Gesundheitsinstitutionen erhalten den Jahreslohn in 13 Monatslöhnen ausbezahlt. Das 13. Monatsgehalt wird entweder komplett im Dezember oder zweimal jährlich je zur Hälfte ausbezahlt. Auch anteilsmässige monatliche Auszahlungen des «Dreizehnten», wie dieser Lohnanteil in der Schweiz mitunter genannt wird, kommen vor.
Normalerweise findet der Lohnlauf in den Betrieben um den 25. jedes Monats statt. Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer vom Bruttogehalt ab und führt das Geld direkt an die Behörden ab. Auch in der Schweiz ist eine Kinderzulage üblich, sie wird vom Arbeitgeber ausgerichtet. Wie hoch die Kinderzulage ausfällt, hängt vom Kanton ab, in dem man tätig ist.

Probezeit

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Probezeit üblich. Sie dauert in der Regel einen bis drei Monate.

Kündigungsfrist

Das Gesetz regelt Standardkündigungsfristen je nach Arbeitsdauer:

  • Während des ersten Jahres kann ein Arbeitsvertrag mit einer Frist von einem Monat, jeweils auf ein Monatsende hin gekündigt werden.
  • Ab dem zweiten Jahr kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei oder drei Monaten gekündigt werden.
  • Nach zehn Jahren ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten.

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage. Einen Kündigungsschutz, wie man ihn beispielsweise in Frankreich und Deutschland kennt, gibt es in der Schweiz nicht.

Geringe Arbeitslosigkeit

Dank stabilem, stetigem Wirtschaftswachstum und liberalen Arbeitsgesetzen ist die Erwerbslosigkeit in der Schweiz vergleichsweise tief. Im Junii 2017 waren 133.603 Arbeitslose registriert. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von lediglich 3.0%. Seit dem Jahr 2000 überstieg die Schweizer Arbeitslosenquote nie den Wert von 3,9%. Mit 1,7% lag sie im Jahr 2001 auf einem Niveau der Vollbeschäftigung.