Notstand in der Pflege – Artikel der Sonntagszeitung

«Ohne Pflegende aus dem Ausland geht es nicht»

HR-Leiterin Beatrice Zoppas berichtet über die Schwierigkeit, Mitarbeitende zu rekrutieren und unsere Charlene Bär mischt mit.

2021_10_17_SonntagsZeitung Pflege Seite3

Certificate of good standing – Unbedenklichkeitsbescheinigung

Du befindest dich mitten im Anerkennungsprozess und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verlangt ein „Certificate of good standing“ von dir? Nun stellst du dir vermutlich (zurecht) einige Fragen:

Was ist das für ein Zertifikat? Warum muss ich so ein Zertifikat einreichen? Und wo bekomme ich das eigentlich her? Wen kann ich um Hilfe bitten?

Wir haben es aufgrund einiger Bewerber am eigenen Leib erfahren und wissen, welcher administrative Aufwand dahintersteckt. Aus diesem Grund wollen wir euch heute aufklären und unsere Erfahrungen mit euch teilen.

In unserem Fallbeispiel kommt die Kandidatin aus einem Drittstaat, sprich ist keine EU-Bürgerin. Sie hat ihre Ausbildung im Ausland erworben, danach einige Jahre in Deutschland gearbeitet und hat dort ihr Diplom als Krankenschwester anerkennen lassen. Nachdem sie einige Jahre in Deutschland gearbeitet hat, heiratete sie einen Schweizer und zog in die Schweiz. Hier beantragte sie nun die SRK-Anerkennung als Pflegefachfrau. Das Schweizerische Rote Kreuz verlangt nun im Rahmen des Anerkennungsprozesses ein „Certificate of good standing“ von ihr.

Das «Certificate of good standing» ist nichts anderes als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Anerkennung im Ausland. Die Bescheinigung wird von der Behörde ausgestellt, in deren Regierungsbezirk deine letzte Arbeitsstelle war oder ist. Sprich, war die letzte Arbeitsstelle zum Beispiel in Waldshut-Tiengen an der Grenze, dann ist der zuständige Regierungsbezirk Freiburg. Das bedeutet im ersten Schritt musst du schauen, zu welchem Regierungsbezirk dein (letzter) Arbeitsort gehört. Anschliessend suchst du dir im Internet eine E-Mail-Adresse des Bezirks raus und fragst kurz nach, welche Unterlagen und Informationen für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt werden und an welche Adresse du diese senden sollst.

In unserem spezifischen Fall benötigt das Amt (Regierungsbezirk Freiburg) zur Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung («Certificate of good standing») folgende Unterlagen und Informationen von unserer Kandidatin:

  • Ein deutsches, polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate). Sollte sich der Wohnsitz nicht in Deutschland befinden, kann das Anforderungsformular für das deutsche Führungszeugnis auch direkt online beim Bundesjustizamt heruntergeladen werden -> https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Antrag/FAQ_node.html#faq5504896
  • Eine Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers im Regierungsbezirk (Waldshut-Tiengen) – kann auch die Kopie eines Zwischen- oder Abschlusszeugnisses sein.
  • Eine Kopie der Berufsurkunde(falls die Ausbildung nicht im Regierungsbezirk Freiburg gemacht wurde, muss diese Kopie beglaubigt sein) und eine Kopie des Ausbildungszeugnisses.
  • Falls die Ausbildung nicht in Deutschland absolviert, sondern die Urkunde im Zuge eines Anerkennungsverfahrens erhalten wurde, so muss darauf hingewiesen werden, in welchem Land die ursprüngliche Ausbildung absolviert wurde und mit einer beglaubigten Kopie der Anerkennungsurkunde eingereicht werden.
  • Bei Namensänderungen muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (Kopie Heiratsurkunde, Kopie Ausweis o.ä.)
  • Ausserdem müssen die kompletten Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) für eventuelle Rückfragen und die korrekte Zustellung der Bescheinigung angegeben werden.

Aber Achtung, in Freiburg gibt es einen Sonderfall für die Anerkennung in der Schweiz!

Solltest du deinen Berufsabschluss beim Schweizerischen Roten Kreuz anerkennen lassen wollen, gibt es zwei Ausnahmen, bei denen das SRK auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichtet:

Du lebst und arbeitest schon 5 Jahre oder länger in der Schweiz.

Du hast deinen Berufsabschluss erst innerhalb der letzten 6 Monate erlangt.

Bei diesen zwei Fällen gab es im März 2018 eine Vereinbarung zwischen dem SRK und dem Präsidium in Freiburg, wodurch Bewerber, die auf diese zwei Ausnahmen zutreffen von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung befreit sind. Wir empfehlen euch daher euch rechtzeitig beim zuständigen Regierungsbezirk zu informieren, ob es irgendwelche Vereinbarungen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz oder spezielle Ausnahmen gibt.

Unsere aktuellen Erfahrungen (Stand Sommer 2020) zeigen, dass nun auch Bürger aus EU-Staaten, die in einem EU-Land ihre Ausbildung absolviert haben ein «Certificate of good standing» abgeben müssen. Zuvor waren es fast ausschliesslich Bürger aus Drittstaaten, von denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt wurde.

Wir hoffen, dass wir euch damit weiterhelfen konnten und stehen euch bei Fragen gerne zur Verfügung.

 

PS: Du hättest gerne einen kompetenten Partner an deiner Seite, der dich durch den Dschungel des Anerkennungsprozesses führt und dir zu einem spannenden Job verhilft? Dann melde dich unter info@care21.ch

Der Lohn – Ein Thema, das jeden interessiert und trotzdem häufig nicht offen besprochen wird

Ein Thema was jeden interessiert und trotzdem häufig nicht offen besprochen wird, ist das Thema Lohn. Was kann ich verdienen? Wie hoch ist mein Salär? Verkaufe ich mich marktgerecht oder unter Wert? Sind meine Vorstellungen zu überrissen? Wonach richtet sich das Salär?

Wie überall in der Schweiz, herrscht auch hier der allseits bekannte Kantöndligeist. Jeder Kanton hat seine eigenen Richtlinien und teilweise vorhanden GAV. Es ist auch legitim, dass dies so gehandhabt wird, da auch die Lebenserhaltungskosten von Kanton zu Kanton verschieden sind. Finde mal in der Stadt Zürich eine 3,5 Zimmerwohnung für weniger als 2.000, – CHF Miete. Dagegen ist dies in Aarau sehr gut möglich. Auch sollte man nicht nur auf das Brutto schauen. Betrachte immer  das Gesamtpaket. Was gibt es für Benefits? Gibt es Personalwohnungen, Kindertagesstätte, Weiterbildungsangebote, Fitnessabo, unbezahlte Ferien, ist es möglich Ferien dazu zukaufen, vergünstigte Verpflegung, Parkplatz etc.

Daher sind die folgenden Zahlen nur Richtwerte. Wir als Care21 geben Dir sobald es zu einem Vorstellungsgespräch bei unseren Mandanten kommt, selbstverständlich ein Feedback wie die Salärspanne aussieht.

 

Pflegefachfrau HF / Pflegefachmann HF

Diplomniveau 1:                                                                                                   ab 5’200 CHF/ Monat

Diplomniveau 2:                                                                                                   ab 5’600 CHF/ Monat

Diplomniveau 2 mit Zusatzausbildung:                                                   ab 5’900 CHF/ Monat

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Pflegefachfrau FH / Pflegefachmann FH

Pflegefachperson FH:                                                                                         ab 6’200 CHF/ Monat

FH mit besonderen Aufgaben:                                                                        ab 6’600 CHF/ Monat

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Pflegedienstleitung

Pflege:                                                                                                                        ab 6’700 CHF/ Monat

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FaGe Lohn

Spitex:                                                                                                                       ab 5’000 CHF/ Monat

Spitex, FaGe mit besonderen Aufgaben:                                                 ab 5’300 CHF/ Monat

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Pflegehelferin / Pflegeassistentin Lohn

Pflegehelfer/Pflegehelferin:                                                                           ab 3’900 CHF/ Monat

Pflegeassistent/Pflegeassistentin:                                                             ab 4’385 CHF/ Monat

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Lohn Hebamme oder Geburtshelfer FH / Geburtshelferin FH

nach der Ausbildung:                                                                                            ab 6’290 CHF/ Monat

mit mehrjähriger Erfahrung:                                                                               ab 6’692 CHF/ Monat

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Technischer Operationsfachperson

nach der Ausbildung                                                                             ab 5.800 bis 7.500 CHF/ Monat

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ZU MEINER PERSON

Als Teil der Care21 AG biete ich Ihnen mit meiner langjährigen Expertise in der Personalvermittlung zum Thema Lohn gerne meine Unterstützung an.

Care21 ist eine erfahrene und spezialisierte Personalagentur mit Fokus auf die Personalvermittlung für Pflege- und Gesundheitsberufe sowohl für Fest- wie auch Temporäranstellungen. Täglich bringen wir Gesundheitsinstitutionen und Fachkräfte im Job zusammen – unkompliziert, zuverlässig und passgenau.

 

Anja Wrzeschniok
Professional Consultant
Care21 AG │ Bahnhofplatz │ 6300 Zug
Direktwahl +41 41 709 07 71│ HQ +41 41 709 07 70
anja.wrzeschniok@care21.ch │ www.care21.ch

Arbeitsmarkt: Offene Stellen auf Höchststand

Schweizer Firmen haben 200000 freie Stellen. Doch die Langzeitarbeitslosigkeit bleibt weiter hoch.

«Eine Anzeige zu schalten und auf Bewerbungen zu warten, funktioniert nicht mehr.»

Stattdessen müssen Schweizer Firmen immer aktiver werden und mit potentiellen Kandidaten schon früh die ersten Kontakte knüpfen. Das beginnt bereits an der Hochschule.

Die Zahl der offenen Stellen in der Schweiz hat dieses Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Der Jobradar zählte im Mai nahezu 200000 ausgeschriebene Positionen. Dies entspricht einem Zuwachs von 13% innert Jahresfrist. Damit geht eine fast zehnjährige Durststrecke am Arbeitsmarkt zu Ende. Gemäss der Beschäftigungsstatistik des Bundes erreicht das Job-Angebot nun wieder den früheren Spitzenwert der Finanzkrise.

Am gefragtesten sind laut Jobradar die Pflegeberufe mit über 6000 offenen Stellen  – noch vor fünf Jahren waren es erst 3000. 

Der Jobradar sammelt und automatisiert sämtliche ausgeschriebenen Stellen, welche auf Websites von Arbeitgebern und Personaldienstleistern zugänglich sind. Die Universität Zürich misst nicht nur die offenen Stellen, sondern setzt diese zusätzlich in Relation zum Pool an Stellensuchenden, Daraus errechnet ein Team den sogenannten Kräftemangelindex. 

Auf die Gehälter allerdings hat der Stellen-Boom noch nicht abgefärbt. In den letzten beiden Jahren sind die realen, inflationsbereinigten Löhne sogar leicht gesunken. Die Rückkehr der Teuerung führt erst mit einer gewissen Verzögerung zu höheren Löhnen. Die Arbeitnehmer müssen sich wieder daran gewöhnen, bei Salärverhandlungen einen Teuerungsausgleich einzufordern. Darüber gewährten die Firmen vermehrt individuelle anstelle von flächendeckenden Lohnerhöhungen. Somit hängt das Gehalt zunehmend vom Verhandlungsgeschick des einzelnen Mitarbeiter ab.

Zudem sind nicht alle Berufsgruppen gleich begehrt auf dem Stellenmarkt. Zahlreiche Arbeitnehmer leiden vielmehr unter dem raschen Strukturwandel. Gemäss dem Fachkräftemangelindex besteht das grösste Überangebot in den Berufen der Reinigung, Körperpflege, dem Gastgewerbe, der Hauswirtschaft sowie auf dem Bau. Hier gibt es besonders viele Stellensuchende im Verhältnis zu offenen Stellen.

Vor allem dieje­nigen Tätigkeiten mit tiefen Qualifikationen laufen Gefahr, der Digitalisierung zum Opfer zu fallen. Das bedeutet, dass ein gewisser Anteil an Arbeitnehmern sogar bei einem starken Boom keinen Job mehr findet. Dies könnte eine Folge davon sein, dass sich die Arbeitswelt immer stärker spezialisiere und die Firmen gezielt nach Fachleuten statt nach Allroundern suchen. Fast 100000 Langzeitarbeitslose! Obwohl die Arbeitslosenquote in der Schweiz deutlich gesunken ist, hat sich die Lage für die Langzeitarbeitslosen kaum verbessert. Zurzeit beziffert das Bundesamt für Statistik die Zahl derjenigen, die seit länger als einem Jahr auf Stellensuche sind, auf über 90000 – das sind nach wie vor mehr als Ende 2014. Vor allem unter den älteren Arbeitnehmern steigt der Anteil der Langzeitarbeitslosen. Früher genügte es für Arbeitnehmer, wenn sie sich in ihrem Beruf à jour hielten. Doch Stellen auf Lebenszeit gebe es kaum noch. Stattdessen muss man bereit sein, sich allenfalls umzuschulen und in einem neuen Beruf oder einer anderen Branche Fuss zu fassen. Umso dringlicher sei es, dass der Staat und die Wirtschaft das Angebot für Weiterbildungen ausbauten.

Der demografische Wandel bewirkt, dass die Engpässe auf dem Arbeitsmarkt stetig zunehmen. In den nächsten zehn Jahren gehen rund 700000 Erwerbstätige in den Ruhestand, während lediglich 500000 nachrücken.

Somit sehen sich die Arbeitnehmer zwei gegenteiligen Trends ausgesetzt: Auf der einen Seite stärkt die Pensionierungswelle die Verhandlungsmacht der Gutqualifizierten. Umgekehrt macht die Digitalisierung viele repetitive Jobs überflüssig. Das dürfte zur ­Folge haben, dass sich die Kluft zwischen den Gewinnern und den Verlierern auf dem Arbeitsmarkt weiter vergrössert.

 

Anerkennung Physiotherapeut/in beim SRK — Ausgleichsmassnahmen

“In nahezu allen Stellenanzeigen wird die bereits vorhandene SRK Anerkennung gewünscht – wie lässt sich das vereinbaren, wenn ich neben der Arbeit erst die Fallstudie erstelle und schreibe muss?”

 

Das hört sich alles wilder an, als es im Endeffekt ist. Du brauchst jemanden, der dich die ganzen 6 Monate begleitet und die Fallstudie immer wieder kontrolliert. Jemand mit eidgenössischen Abschluss und bestenfalls mit pädagogischer Ausbildung. Die Fallstudie darfst du frühestens nach 2 Monaten abgeben.

Zur Fallstudie: Man muss sich ein Patientenbeispiel suchen. Dieses unter bio-psycho-sozialen Aspekten beurteilen. Zu dem Patientenbeispiel muss man sich eine Frage überlegen. Diese Frage mit Literatur untermauern. Dann muss man schreiben wieso man sich für diese Literatur entschieden hat. Dann noch deine Behandlung aufschreiben, fertig! Dies alles zwischen 5-8 Seiten.

Der Grund: Es geht dem SRK darum, dass in Deutschland kaum wissenschaftliche Arbeiten vermittelt wird. Es müssen ca. 500 Stunden nachgewiesen werden. Das sind so viele, wie es in der Schweiz  an Unterrichtsstunden sind

 

Die Anerkennung des erworbenen Diploms stellt eine zentrale und erste Aufgabe vor der Tätigkeitsaufnahme in der Schweiz dar.

Vor der Ausübung der Tätigkeit als PhysiotherapeutIn in der Schweiz müssen Sie beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einen Antrag auf Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Diploms stellen.

Für eine SRK-Anerkennung (Schweizer Rotes Kreuz) muss man verschiedene Nachweise erbringen. Sowohl den Nachweis über das bestandene Staatsexamen als auch den Nachweis über theoretische und praktische Stunden der deutschen Ausbildung. Üblicherweise muss man die “Differenz” zwischen dem schweizer- und deutschen Physiotherapie-Abschluss nachholen und dies nachweisen. Das SRK setzt fest, was nachgeholt werden muss. Das fehlende Wissen kann unter anderem der Arbeitgeber einem beibringen. Ein Bachelor-Abschluss ist weniger kompliziert, da auch in der Schweiz das Physiotherapie-Studium mit einem Bachelor-Studiengang abgeschlossen wird. Nachdem alles geprüft wurde, darf man sich “Dipl. Physiotherapeut” nennen.

Für jedes Gesuch wird eine obligatorische Vorprüfung durchgeführt. Diese Vorprüfung ist eine erste Beurteilung Ihrer Unterlagen, erfolgt als erster Schritt vor jedem eigentlichen Anerkennungsgesuch und ist kostenlos.
Um das personalisierte Anmeldeformular für die Vorprüfung zu bestellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Adresse, Nationalität, Abschlussjahr, Ausbildungsland und Ausbildungsabschluss an registry@redcross.ch

 

Mit folgendem schweizerischen Bildungs- oder Studiengang werden die Abschlüsse verglichen:

 

Physiotherapeutin / Physiotherapeut FH (BSc)
Bachelor of Science in Physiotherapie

Grundlagen sind das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und die Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz.
Die Anerkennung in Physiotherapie (Niveau Fachhochschule) entspricht dem Bildungsgang Tertiär (ISCED 6).

 

Ausgleichsmassnahmen

Die Überprüfung der berufsspezifischen Voraussetzungen der ausländischen Ausbildung erfolgt im Rahmen des eigentlichen Anerkennungsverfahrens.
Folgende Ausgleichsmassnahmen können je nach Bewertung verlangt werden:

1. ein Anpassungslehrgang bei einem Arbeitgeber
2. ein Anpassungslehrgang kombiniert mit einer Zusatzausbildung
3. eine Eignungsprüfung

 

 

Das politische System der Schweiz

Bis 1848 war die Schweiz kein Staat im eigentlichen Sinne, sondern ein Staatenbund – ein lockeres Bündnis zwischen unabhängigen Kantonen. Erst mit der Bundesverfassung von 1848 wurde die Schweiz zu einem modernen Staat. Gemäss Bundesverfassung wird die Schweiz über eine föderative, direkte Demokratie regiert.
Nachfolgend stelle ich euch einige zentrale Merkmale des politischen Systems der Schweiz vor.

Willensnation

Die Schweiz wird als Willensnation bezeichnet, da Sie weder eine einheitliche Sprache, Kultur oder Religion besitzt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Bürger bewusst gewillt sind, in einem gemeinsamen Staatswesen zu leben.

Staatsebenen

Die Schweiz kennt drei staatliche Ebenen: Den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Das Volk ist der Souverän (der Träger der Souveränität) und ist somit die letzte politische Instanz der Schweiz.

Direkte Demokratie

Dank der direkten Demokratie kann das Stimmvolk mittels Referendum (Abstimmung über eine Vorlage des Parlaments) und Initiativen (Verlangen nach einer Revision der Bundesverfassung) direkt Einfluss nehmen auf die Politik. Eine Studie aus 2008 ergab, dass rund die Hälfte aller Volksabstimmungen weltweit in der Schweiz stattfinden.

Und so kann hier über fast alles abgestimmt werden. Über die Finanzierung eines neuen Schulhauses in der Gemeinde ebenso wie über die Frage, ob die Wehrpflicht abgeschafft werden sollte. Der Vorteil der direkten Demokratie ist, dass die Stimmbürger nicht nur das politische Personal wählen, sondern konkret über Sachfragen abstimmen können. Der Nachteil ist, dass wegen den vielen Mitspracherechten Entscheide lange dauern können.

Parlament und Bundesrat

Alle vier Jahre werden ausserdem die Mitglieder des 246-köpfigen Parlaments neu gewählt. Dieses besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern. Dem Nationalrat (200 Sitze), der das Volk repräsentiert und dem Ständerat, der die Kantone (46 Sitze) repräsentiert.

Durch dieses System erhalten bevölkerungsschwächere Regionen mehr Gewicht. Das Parlament entwirft Gesetzte und wählt die Landesregierung: den Bundesrat. Der Bundesrat besteht aus sieben Mitglieder verschiedener Parteien.

Neutralität

Die Neutralität ist einer der wichtigsten Grundsätze der Aussenpolitik der Schweiz. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt. Die schweizerische Neutralität ist selbstgewählt, dauernd und bewaffnet, jeder Schweizer Mann ist grundsätzlich verpflichtet Militärdienst zu leisten.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Nach Abschluss der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in in die Schweiz! Geht das?

Ist ein beruflicher Einstieg ins Schweizer Gesundheitswesen möglich ohne Berufserfahrung?

In der Schweiz ist es problemlos möglich nach Abschluss einer Ausbildung im Ausland (z.B. zum Gesundheits- und Krankenpfleger) eine unbefristete Arbeitsstelle zu finden. Das Einstiegsgehalt variiert je nach Region zwischen ca. 5’300 und 5’600 Franken. Bei diesem Gehalt ist mit Sozialabgaben und Steuern von etwa 1’500 Franken zu rechnen. Mit zunehmender Berufserfahrung und einer Fachweiterbildung können sich die Jahresgehälter problemlos im Bereich zwischen 80’000 und 100’000 Franken bewegen.

Ohne Fachweiterbildung ist es in der Schweiz, in der Regel, nicht erlaubt in einem Spezialbereich wie Anästhesie, Notfallstation, OP etc. zu arbeiten. Jedoch hat man nach ein bis zwei Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit, berufsbegleitend und mit Unterstützung des Arbeitgebers verschiedenste Fachweiterbildungen zu absolvieren.

Benötige ich eine formelle Anerkennung meiner Ausbildung um in der Schweiz arbeiten zu können?

Wer mit einem im Ausland erworbenen Diplom in der Schweiz einen Gesundheitsberuf ausüben will, muss ein Anerkennungsverfahren einleiten. Ein Anerkennungsentscheid kostet 680 Franken und dauert etwa 3 Monate. Zuständig dafür ist das Schweizerische Rote Kreuz. Eine Anerkennung im Vorfeld, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist in der Regel nicht notwendig.

Die deutsche, dreijährige Krankenpflegeausbildung wird in der Schweiz, problemlos anerkannt. Die schweizerische Berufsbezeichnung dafür ist Diplomierte Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Das in der Schweiz ausgebildete Pflegepersonal, trägt noch zusätzlich das Kürzel HF oder FH. HF steht für höhere Fachschule und FH, für Fachhochschule. Der FH Abschluss ist ein Bachelor-Abschluss.

Dieses Kürzel der Berufsbezeichnung erhält deutsches Pflegepersonal, aus rechtlichen Gründen nicht. Der Grund dafür ist das die deutsche Ausbildung, nicht auf dem Niveau einer höheren Fachschule, gelehrt wird. Trotzdem sind die Anerkennungsausweise des SRK im Vergleich mit den schweizerischen Diplomen und Fähigkeitsausweisen als gleichwertig zu betrachten.

Daher hat ein Anerkennungsausweis keinerlei Einfluss auf die Kompetenzen und die Bezahlung, gegenüber in der Schweiz ausgebildetem Personal. Auch alle Arten von Fort- und Weiterbildungen, wie Fachweiterbildungen, sind komplett möglich.

Weitere Informationen

Gerne geben wir Ihnen schriftlich oder in einem Telefonat weitere Auskünfte zu sämtlichen Fragen rund um Arbeit und Leben in der Schweiz. Wir haben jahrelange Erfahrung bezüglich der Einreise, dem Aufenthalt und der Stellensuche in der Schweiz.

Bei einer Zusammenarbeit koordinieren wir Ihre gesamte Bewerbungskampagne und übernehmen die Kommunikation gegenüber den Unternehmen. Wir erstellen ein professionelles Bewerbungsdossier für Sie und stellen sicher, dass Sie bestmöglich positioniert sind. Ebenso fungieren wir bei allen Fragestellungen als Ihr Partner und unterstützen Sie bei der Organisation der Gespräche und Verhandlungen bezüglich Ihrer Anstellungsbedingungen. Auch überprüfen wir für Sie jeden Tag den relevanten Markt, sodass Sie Ihre Traumstelle nicht verpassen.

Unsere Leistungen sind für sie als Kandidat mit keinen Kosten verbunden.

Arbeitsbedingungen in der Schweiz

Von der Arbeitszeit bis zum Lohn bietet die Schweiz Erwerbstätigen vorteilhafte Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeiten sind flexibel, der Arbeitsplatz ist vergleichsweise sicher, die Weiterbildungsquote ist hoch und die Leute sind mit ihrem Gehalt zufrieden. In den genannten Kategorien ist die Schweiz gemäss der Stiftung «Eurofound» sogar führend. Diese EU-Stiftung, an der die Sozialpartner beteiligt sind, untersucht regelmässig die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.

Arbeitszeiten

Im Gesundheitswesen beträgt die betriebliche Normalarbeitszeit 42 Stunden pro Woche. Wer über die betriebliche Normalarbeitszeit hinaus tätig ist, leistet Überstunden. Angestellte erhalten die Überstunden ausbezahlt oder können diese mit zusätzlichem Urlaub kompensieren, je nach Institution. Eine Arbeitszeit, die die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet, gilt als Überzeit. Sie wird mit einem Lohnzuschlag von 25% entschädigt.
Ab dem 20. Lebensjahr haben Arbeitnehmende per Gesetz vier Wochen (20 Tage) Ferien zugute. Verbreitet sind aber meistens 23 oder 25 Urlaubstage. Noch mehr Urlaub gibt es in der Regel nur für über 50-Jährige. Ferien und Arbeitszeit sind Punkte, die im Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind.

Löhne

In der Schweiz herrscht punkto Lohn eine gewisse Diskretion. Anders als in vielen europäischen Ländern nennen die Stellenangebote fast nie das Gehalt. Dieses ist vielmehr Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um eine Gehaltshomogenität zu gewährleisten, führen immer mehr Unternehmen Gehaltsbänder ein. Der vereinbarte Lohn versteht sich als Bruttolohn vor Abzug der Sozialabgaben und der Steuern. Grundsätzlich gilt: Im internationalen Vergleich öffnet sich die Gehaltsschere zwischen Hoch- und Tieflöhnen in der Schweiz weniger stark als andernorts. So ist das Gefälle zwischen Positionen im mittleren Management und in akademischen Berufen sowie jenen im Detailhandel, der Fabrikation oder Gastronomie kleiner als in anderen Ländern in Europa. Dies, weil hierzulande die Abzüge für Sozialversicherungen und Steuern tiefer sind und die Steuerkurve flach verläuft. Der Bruttolohn für eine Vollzeitstelle (4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden) lag in der Schweiz im Jahr 2010 bei 5992 Franken (ca. 5549 Euro), wobei 50% der Arbeitnehmer zwischen 4746 und 7852 Franken verdienten und jeweils 25% der Gehälter unterhalb respektive oberhalb dieses Bereiches lagen (Bundesamt für Statistik).

Lohnlauf

Arbeitnehmer in Gesundheitsinstitutionen erhalten den Jahreslohn in 13 Monatslöhnen ausbezahlt. Das 13. Monatsgehalt wird entweder komplett im Dezember oder zweimal jährlich je zur Hälfte ausbezahlt. Auch anteilsmässige monatliche Auszahlungen des «Dreizehnten», wie dieser Lohnanteil in der Schweiz mitunter genannt wird, kommen vor.
Normalerweise findet der Lohnlauf in den Betrieben um den 25. jedes Monats statt. Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer vom Bruttogehalt ab und führt das Geld direkt an die Behörden ab. Auch in der Schweiz ist eine Kinderzulage üblich, sie wird vom Arbeitgeber ausgerichtet. Wie hoch die Kinderzulage ausfällt, hängt vom Kanton ab, in dem man tätig ist.

Probezeit

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Probezeit üblich. Sie dauert in der Regel einen bis drei Monate.

Kündigungsfrist

Das Gesetz regelt Standardkündigungsfristen je nach Arbeitsdauer:

  • Während des ersten Jahres kann ein Arbeitsvertrag mit einer Frist von einem Monat, jeweils auf ein Monatsende hin gekündigt werden.
  • Ab dem zweiten Jahr kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei oder drei Monaten gekündigt werden.
  • Nach zehn Jahren ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten.

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage. Einen Kündigungsschutz, wie man ihn beispielsweise in Frankreich und Deutschland kennt, gibt es in der Schweiz nicht.

Geringe Arbeitslosigkeit

Dank stabilem, stetigem Wirtschaftswachstum und liberalen Arbeitsgesetzen ist die Erwerbslosigkeit in der Schweiz vergleichsweise tief. Im Junii 2017 waren 133.603 Arbeitslose registriert. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von lediglich 3.0%. Seit dem Jahr 2000 überstieg die Schweizer Arbeitslosenquote nie den Wert von 3,9%. Mit 1,7% lag sie im Jahr 2001 auf einem Niveau der Vollbeschäftigung.

Interessante Links

Suchen Sie den beruflichen Einstieg in der Schweiz und möchten gerne mehr über die Lebensbedingungen hier erfahren?

Hierzu einige interessante Links bezüglich Einreise, Aufenthalt und Wohnungssuche in der Schweiz.

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

www.redcross.ch

Bundesamt für Migration / Einreise in die Schweiz

www.bfm.admin.ch

Umzug / Einreise Schweiz

www.ezv.admin.ch

www.auswandern-schweiz.eu

www.umzug.ch

Infos über die verschiedenen Pflegeausbildungen in der Schweiz

www.pflegesearch.ch

Der beste Platz geboren zu werden

www.handelszeitung.ch/lifestyle/der-schweiz-geboren-die-beste-ausgangslage-der-welt

Kinderbetreuung

www.babysitting24.ch www.kinderbetreuung.liliput.ch

Wohnungssuche

www.immoscout24.ch

www.homegate.ch

Krankenkassen, Versicherungen usw.

www.comparis.ch

Grenzgänger

www.grenzgaenger-ch.info

Mit Tieren einreisen

www.bvet.admin.ch

Pflege wandert aus

www.pflege-wandert-aus.de

Lohnrechner

Salarium – Individueller Lohnrechner 2014

Mobility Car sharing

www.mobility.ch

Arbeitszeiten im Schweizer Gesundheitswesen

Die aufgeführten Inhalte gelten für Pflegepersonal sowie Assistenzärzte und Oberärzte.

Tagesarbeitszeit

Die zu leistende Arbeitszeit pro Tag folgt einer einfachen Formel: Die vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit wird durch die 5 Tage einer Arbeitswoche dividiert. Das ergibt dann die Anzahl Stunden eines Arbeitstages. Im Schweizer Gesundheitswesen wird in der Regel 42 Stunden bei 100 % Arbeitspensum gearbeitet. Das macht am Tag 8 Stunden und 24 Minuten Arbeitszeit.

Maximale Stundenanzahl pro Woche

Arbeitnehmende in der Gesundheitsbranche dürfen maximal 50 Stunden pro Woche arbeiten und maximal 6 Tage ohne Unterbruch. Für Kliniken, Spitäler, Heime und Internate gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung: So darf der Arbeitnehmende 7 Tage hintereinander eingesetzt werden, solange er danach eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 83 Stunden einhält und die Regel zur 50-Stunden-Woche nicht überschritten wird.

Ruhezeiten

Grundsätzlich beträgt die gesetzlich festgelegte Ruhezeit mindestens 11 Stunden am Stück. Im Ausnahmefall darf die Ruhezeit auch einmal 8 Stunden betragen – vorausgesetzt der Durchschnitt über 2 Wochen liegt immer noch bei 11 Stunden. Bei Kliniken, Spitälern, Heimen und Internaten sieht es etwas anders aus: Wenn über 2 Wochen eine durchschnittliche Ruhezeit von 12 Stunden gewährleistet werden kann, darf die Ruhezeit mehrmals wöchentlich auf 9 Stunden gesenkt werden (gilt nur für Erwachsene).

Nachtarbeit

Die Nachtarbeit dauert von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Nachtarbeit (d.h. Arbeit, die – auch nur teilweise – in den Zeitraum von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr fällt) darf zwölf Stunden dauern, sofern davon mindestens vier Stunden Ruhezeit sind (müssen nicht zusammenhängend sein) und eine Ruhegelegenheit vorhanden ist. Andernfalls darf sie nur neun Stunden dauern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dauernd oder regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf eine Kompensation von 10 % der Zeit, während der sie Nachtarbeit geleistet haben. Dies ist der Fall, wenn mehr als 25-mal pro Kalenderjahr Nachtarbeit geleistet wird. Die Kompensation dieser zusätzlichen freien Zeit hat innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bis zu 25 Nächte im Jahr Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 25 % für die im Nachtzeitraum geleisteten Arbeitsstunden.

Pausen

Die tägliche Pause zur Mitte der Arbeitszeit ist Pflicht:

  • Ab 5.5 h Arbeitszeit: 0.25 h
  • Ab 7 h Arbeitszeit: 0.5 h
  • Ab 9 h Arbeitszeit: 1 h

Pausen müssen bezogen und vom Arbeitgeber eingeplant werden.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen so beschäftigt werden, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen nicht über die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit hinaus beschäftigt werden, jedoch keinesfalls über neun Stunden pro Tag. Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat beträgt die tägliche Ruhezeit zwölf Stunden. Schwangere Frauen dürfen ab der 8. Woche vor der Niederkunft zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr nicht beschäftigt werden.

Wöchnerinnen dürfen während acht Wochen nach der Niederkunft nicht und danach bis zur 16. Woche nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Für stillende Mütter sind die für das Stillen oder das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Im ersten Lebensjahr des Kindes ist davon ein gesetzlich festgelegter Teil bezahlte Arbeitszeit. Stillende Frauen dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.

Diese Angaben sind dem eidgenössischen Arbeitsgesetz entnommen.
Irrtümer vorenthalten

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Leben als Ausländer und als Pflegefachperson in der Schweiz

Eigene Erfahrungen bzgl. des Lebens in der Schweiz und wie andere deutsche Pflegefachleute die Arbeit in der Schweiz beurteilen

In der Schweiz leben Menschen aus allen Nationen. Die Schweiz hat mit 24.9% den zweithöchsten Ausländeranteil von Europa und hat mit seinen 4 verschiedenen Landesprachen und Religionen eine multikulturelle Gesellschaft.

Die Schweizer Asyl- und Ausländerpolitik wird oft in den europäischen Medien thematisiert und hat bei vielen den Anschein hinterlassen, dass die Schweiz ein fremdenfeindliches Land sei. Diese Auffassung ist aber nicht rational erklärbar und stimmt mit meinen eigenen Erfahrungen in keiner Weise überein.
Gerade in meinem beruflichen Alltag als Personalvermittler für Gesundheitsberufe werde ich sehr häufig von den Kandidaten gefragt, bzgl. meiner eigenen Erfahrungen, wie man sich als Ausländer, in der Schweiz fühlt und lebt.
Seit meiner Einreise vor 18 Jahren in die Schweiz habe ich keinerlei negative Erfahrungen sammeln müssen. Früher wie heute ergeben sich schnell Kontakte zu Schweizern sowie anderen Ausländern. Wichtig ist, denke ich, dass man sich an gewisse Grundregeln hält. In der Schweiz wird z.B. ein höflicher Umgangston miteinander gepflegt (privat wie beruflich) und es wird auf eine saubere Umwelt wert gelegt. Dieses sollte aber eigentlich sowieso selbstverständlich sein.

Es gibt ja bekanntlich das Sprichwort: «Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus»

Des Weiteren sind die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sehr gut und die Lebensqualität ist hoch. Nicht nur der Verdienst, sondern auch die Wertschätzung in der Pflegebranche ist im Vergleich zu Deutschland bedeutend höher. Natürlich sind diese Aspekte vernachlässigbar, wenn man sich dafür nicht willkommen in fühlt. Ich persönlich habe aber durchwegs positive Erfahrungen gemacht und bereue keine Sekunde in die Schweiz gezogen zu sein.

Bzgl. Arbeitszufriedenheit von deutschen Pflegefachkräften in der Schweiz gab es jüngst eine Umfrage in einer Facebook Gruppe.

Auszug aus den Antworten:

  • Ich bereue die Entscheidung auf gar keinen Fall und könnte in diesem Beruf nie wieder in Deutschland arbeiten…
  • Ich bin auch seit 9 Jahren in der Schweiz und würde nicht mehr zurückgehen.
  • Eine gute Bekannte ist total überzeugt – mehr Gehalt, man kann/darf viel mehr machen.
  • Meine Kollegin hat da gearbeitet. Ein Traum
  • Bin seit 10 Jahren in der Schweiz und sehr zufrieden. Man hat anständige Arbeitsbedingungen und wird auch gut entlöhnt.
  • Ich kann es selbst nur empfehlen. Habe mich von der ersten Sekunde an sehr willkommen und mit meinem Beruf sehr wertgeschätzt gefühlt!
  • Die Kompetenzen sind hier höher, es wird mehr erwartet, da es für viele Tätigkeiten auch noch die anderen Berufsgruppen hat, die «Diplomierten» machen vor allem die Medizinalpflege usw.

Natürlich gab es auch kritische Stimmen:

  • Ich habe in der Schweiz gearbeitet als Grenzgänger. Kommt für mich nicht mehr in Frage. Habe mich sehr unwohl gefühlt.
  • Ich würde es auch auf keinen Fall mehr machen, habe mich sehr unwohl gefühlt……Habe es sehr deutlich zu spüren bekommen, dass ich Ausländer bin…..Nie wieder…..Es ist nicht alles Gold was glänzt.

Worauf ein Gruppenmitglied mit Schweiz-Erfahrung vielleicht auf einen entscheidenden Punkt verweist: Ob man zufrieden wird mit einem Pflege-Job in der Schweiz – dies hängt auch davon ab, was man sich davon erhofft.

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Das Krankenkassensystem in der Schweiz

Heute widme ich mich dem sehr zentralen und wichtigen Thema ‚Krankenkasse‘. Die Menschen in der Schweiz haben das Glück, von einem Krankenversichertensystem zu profitieren, wie in so vielen Ländern Europas, aber lange nicht wie in vielen Ländern der Welt. Selbst in den USA gibt es immer wieder Diskussionen bezüglich dieses Themas. In der Schweiz ist es Pflicht, sich bei einer Krankenkasse zu versichern.
Gerade die Umstellung für mich, als ich vor 16 Jahren in die Schweiz gekommen bin, war doch stark gewöhnungsbedürftig. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich gefragt wurde, wie hoch mein Selbstbehalt sein soll.

Aber schön der Reihe nach.

Im Jahre 2016 gibt es in der doch so kleinen Schweiz ca. 70 (!) Krankenkassen.

Die Grundversicherung umfasst Leistungen für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei Unfällen springt die Krankenversicherung allerdings nur dann ein, wenn die versicherte Person über keine andere (obligatorische oder private) Unfallversicherung verfügt. Obligatorisch gegen Unfall versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind und mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Diese können die Unfalldeckung in ihrer Krankenversicherung ausschliessen.

Während es in Deutschland die gesetzliche oder private Krankenversicherung gibt, (bei der gesetzlichen sind die Beiträge prozentual festgelegt und der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich die Kosten), zahlen in der Schweiz die Angestellten die Kosten für die Krankenversicherungsbeiträge auch bei der obligatorischen Grundversicherung selber. Bei der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) müssen alle Versicherer gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die gleichen Leistungen anbieten. Die Prämien sowie der Service dafür sind allerdings sehr unterschiedlich, weshalb es sich lohnt, die Angebote und Unterschiede genauer zu vergleichen. Über die Grundversicherung hinausgehende Leistungen decken die so genannten Zusatzversicherungen ab. Auch hier unterscheiden sich die verschiedenen Kassen extrem. So zahlen die einen bei einer Brille gar nichts, andere alle 3 Jahre 200 CHF, andere 150 CHF oder 300 CHF jährlich, um nur ein Beispiel zu nennen. Aus diesem Grund lohnt es sich manchmal eine teurere Versicherung zu nehmen, weil sie im Endeffekt mehr zahlt. Pauschal kann man nicht sagen, welche die beste Kasse ist, da bei der Prämienberechnung viele Faktoren mit einbezogen werden. So kann die Krankenkasse A im Kanton Basel sehr günstig sein und im Kanton Zürich sehr teuer. Bei den Zusätzen werden sogar Unterschiede bei Alter und Geschlecht gemacht.

In der Schweiz müssen sich die Versicherten an den Behandlungskosten beteiligen. So muss einerseits ein Selbstbehalt von 10% (max. 700 CHF /Jahr) geleistet werden, andererseits übernehmen die Versicherten auch einen im Voraus festgelegten Selbstbehalt, die so genannte Franchise (300/500/1000/1500/2000/2500). Dies ist die besagte grösste Umstellung der Krankenkasse. Aber auch hier kann ein Profi einen gut beraten. Wer einen höheren Selbstbehalt auswählt, der zahlt monatlich weniger, wer kein Risiko eingehen will und den kleinsten Selbstbehalt wählt, der zahlt dafür monatlich mehr. Den Selbstbehalt kann man Jahr für Jahr ändern oder anpassen.

In der Schweiz gibt es auch vier verschiedene Grundmodelle:

  1. Standard: Kostet im Monat am meisten, man kann aber jederzeit zu jedem Arzt, auch direkt zum Spezialist.
  2. Hausarzt: Egal was man hat, man geht immer zuerst zum Hausarzt, dieser kann in den meisten Fällen schon vieles machen und überweist notfalls an einen Spezialisten. Die Kassen können so Kosten einsparen, was sich auf den monatlichen Beitrag auswirkt. (Ausnahmen sind Zahnarzt, Augenarzt und Frauenarzt)
  3. Telefonmodell: Manche Krankenkassen bieten das Telefonmodell an. Hier ruft man erst eine Telefonnummer an und bekommt eine telefonische Beratung. Diese können wiederum Ratschläge geben, was einen Arztbesuch überflüssig macht, auch deshalb ist das Modell oft günstiger.
  4. Gruppenpraxismodell: Der Versicherte verpflichtet sich im Krankheitsfall eine bestimmte Praxis aufzusuchen. Aufgrund der eingeschränkten Arztwahl profitieren Versicherte von einem Prämienrabatt von bis zu 25% im Vergleich zum Standard-Modell.

Ein weiterer Unterschied sind die zahnärztlichen Behandlungen. In der Schweiz sind diese nur wenigen Fällen von der Grundversicherung übernommen. Bezahlt werden nur Zahnbehandlungen einer schweren und nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems oder Behandlungen einer schweren Allgemeinerkrankung und ihrer Folgen. Kosten für Zahnfüllungen bei Karies oder die Korrektur von Zahnstellungen (Zahnspangen) müssen in einer Zusatzversicherung abgedeckt oder selber bezahlt werden. Für ältere Menschen kann dies sehr teuer werden, sodass es sich nicht mehr lohnt. Dazu müssen sie auch mit einem Formular zum Zahnarzt, der die Zähne begutachtet und es dokumentiert. Die Krankenkasse kann dann je nach Zustand und Risiko der Zähne zustimmen, ablehnen, einen Ausschluss (eines oder mehreren defekten Zähnen machen) oder einen höheren Preis fordern.

Besonderes: In der Schweiz trennt man zwischen Krankheit und Unfall. Nur wer bei der Krankenkasse ‚Unfall‘ eingeschlossen hat, bekommt die Kosten bei einem Unfall von der Krankenkasse bezahlt. Arbeitnehmer, die beim Arbeitgeber auch für Nichtberufsunfall versichert sind, melden einen Unfall immer beim Arbeitgeber und diese Versicherung übernimmt dann alles. Ohne Selbstbehalt! Während man in Deutschland auch den Lohn von der Krankenkasse gezahlt bekommt, bekommt man in der Schweiz den Lohn von der Krankentagegeldversicherung gezahlt, sofern der Arbeitgeber eine (ist nicht obligatorisch) abgeschlossen hat. Es steht dann im Vertrag.

Prämienverbilligung: Personen, die über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, werden beim Bezahlen der Krankenkassen unterstützt. Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, ist kantonal geregelt. Massgebende Kriterien sind Einkommen und Anzahl der Kinder. In vielen Kantonen wird man direkt von der Verwaltung informiert, wenn man berechtigt ist. Ermittelt werden sie jährlich über die Steuerveranlagung. In gewissen Kantonen herrscht aber auch Antragspflicht. Man hat also nur einen Anspruch, wenn man selbst aktiv wird und die Verbilligung jährlich beantragt.Man könnte fast meinen, dass das Thema Krankenkasse eine Wissenschaft für sich ist. Eine gute unverbindliche Beratung lohnt sich auf jeden Fall.

Mein Tipp:

„Das höchste Gut, was wir Menschen haben, ist und bleibt unsere Gesundheit, dementsprechend sollte man hier nicht an der falschen Stelle sparen.“

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Annahme Einwanderungsinitiative 2014, in der Schweiz

Gegenstand der Einwanderungsinitiative

Die eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Am 09. Februar 2014 wurde dieses Begehren mit einer Volksmehrheit von 50.3 % angenommen. Inhalt dieses Begehrens ist die Zuwanderung von Ausländern, durch Höchstzahlen und Kontingente, zu begrenzen. Diese Begrenzung steht aber im Widerspruch mit den vorhandenen Staatsverträgen, sprich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen. Dies ist auch der Knackpunkt hinsichtlich der Umsetzung der Einwanderungsinitiative.

Dem Bundesrat stehen insgesamt 3 Jahre für die definitive Umsetzung zur Verfügung. Das heisst, mehr als die Hälfte der Zeit ist bereits verstrichen, ohne dass es irgendwelche verwertbaren Ergebnisse gibt. Sollten wieder Kontingente eingeführt werden, wie vor 2002, wird es aber weiterhin möglich sein, als ausgebildete Pflegefachperson im Gesundheitswesen in der Schweiz zu arbeiten. Früher erhielten die Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen genügend Kontingente und konnten bei Bedarf auch welche nachfordern.

Wir haben zwar in der Schweiz, noch lange keinen Pflegenotstand, wie z. b. in Deutschland, aber das Schweizer Gesundheitssystem ist auf ausländliches Fachpersonal zunehmend mehr angewiesen. Aktuell fehlen 4000 ausgebildete Pflegefachleute in der Schweiz, Tendenz steigend.


Fazit

Wenn die Einwanderungsinitiative Veränderungen bringt, wird es auch dann weiterhin möglich sein, im Gesundheitswesen der Schweiz zu arbeiten bzw. in der Schweiz zu leben. Das Prozedere bzgl. Aufenthaltsgenehmigung wird vielleicht wieder ein wenig komplizierter, aber grössere Erschwernisse erwarte ich nicht.

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Anerkennung der deutschen Krankenpflegeausbildung in der Schweiz

Die deutsche, dreijährige Krankenpflegeausbildung wird in der Schweiz problemlos anerkannt. Die schweizerische Berufsbezeichnung dafür ist: Diplomierte Pflegefachfrau / Pflegefachmann. Zuständig für die Anerkennung ist das Schweizerische rote Kreuz: www.redcross.ch. Die Kosten für eine Anerkennung betragen 730.00 CHF. Eine Anerkennung im Vorfeld, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist in der Regel nicht notwendig.

Berufskürzel

Das in der Schweiz ausgebildete Pflegepersonal trägt noch zusätzlich das Kürzel HF oder FH. HF steht für höhere Fachschule und FH für Fachhochschule. Der FH Abschluss ist ein Bachelor Abschluss. Detaillierte Infos dazu unter: http://www.pflegesearch.ch/pflegewissen/pflegeausbildung. Diese Kürzel der Berufsbezeichnung erhält deutsches Pflegepersonal aus rechtlichen Gründen nicht. Der Grund dafür ist, dass die deutsche Ausbildung nicht auf dem Niveau einer höheren Fachschule gelehrt wird.

Dieser Umstand hat aber keinerlei Einfluss auf die Kompetenzen und die Bezahlung gegenüber in der Schweiz ausgebildetem Personal. Auch alle Arten von Weiterbildungen, wie beispielsweise Fachweiterbildungen, sind möglich.

Lies auf unserer Seite Für Bewerber, wie wir dir bei deinem beruflichen Einstieg in der Schweiz mit einer deutschen Krankenpflegeausbildung helfen können.

Dieser Beitrag hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die hier beschriebenen Fakten können auch Veränderungen unterliegen.

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Besondere Bestimmungen für Altenpfleger in der Schweiz

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat bis Ende Dezember 2013 für deutsche Altenpflegerinnen und Altenpfleger Kompetenzbescheinigungen ausgestellt. Diese deutsche dreijährige Altenpflegeausbildung wurde damals als Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege Niveau 1 (allerdings ausschliesslich für die Bereiche Geriatrie und Gerontopsychiatrie) anerkannt. Es handelte sich dabei aber um keine formelle Anerkennung, sondern wie erwähnt, nur um eine Kompetenzbescheinigung. Der Grund dafür ist, dass in der Schweiz keine vergleichbare Ausbildung zur Altenpflege existiert bzw. es generell keine Ausbildung speziell für die Altenpflege gibt. Damit war es aber bis Ende 2013 trotzdem problemlos möglich, mit seinen bisherigen Kompetenzen in einer Schweizer Langzeitinstitution zu arbeiten. Das bezahlte Gehalt lag bedeutend höher, gegenüber Deutschland.
Seit dem 01.01.2014 ist diese Kompetenzanerkennung leider nicht mehr möglich. Bisherige Anerkennungen bleiben bestehen und sind unwiderruflich gültig. Seit dem 01.01.2014 haben Personen mit einem deutschen Abschluss in Altenpflege die Möglichkeit, eine Anerkennung im Rahmen der schweizerischen Bildungssystematik zu erhalten.
Der deutsche Abschluss wird jedoch mit der schweizerischen Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung verglichen. Dies bedeutet Altenpfleger können in der Schweiz nicht mehr die gleichen Tätigkeiten verrichten wie in Deutschland, da es sich bei der Betragtenbetreuung um reine Betreuung handelt und nicht um einen Pflegeberuf. Entsprechend fallen die pflegerischen Kompetenzen weg. Beispielsweise dürfen Sie keine Medikamente richten und verabreichen.Dies macht sich natürlich auch finanziell bemerkbar.

Informationen zu der Ausbildung und den Tätigkeiten als FaBe: http://www.pflegesearch.ch/pflegewissen/pflegeausbildung/

Gesuche um Anerkennung deutscher Altenpflegerinnen und Altenpfleger werden ab dem 01.01.2014 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durchgeführt: www.sbfi.admin.ch

Gesuche zum Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung werden einzeln geprüft und beurteilt.
Es gibt eine zweite Möglichkeit der Anerkennung und zwar zur/m Fachangestellten Gesundheit (FaGe). Diese Ausbildung gehört zu den Gesundheitsberufen und enthält ungefähr, die gleichen Kompetenzen wie die dreijährige deutsche Altenpflegeausbildung.

Verkürzte berufliche Grundbildung zum Fachangestellten Gesundheit (FaGe)

Das Absolvieren einer verkürzten beruflichen Grundbildung zur FaGe ist möglich. Es muss hierfür ein Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung. Die kantonalen Ämter sind für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren zuständig. Die interessierten Personen müssen einen Antrag an den Kanton stellen. Das Berufsbildungsamt entscheidet aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen über die Zulassung. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Ausbildung handelt und für Schweizer Verhältnisse nur minimal vergütet wird.
Des Weiteren können Erwachsene mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier nachweisen und so einen formalen Abschluss erlangen. Fehlende Kompetenzen müssen nachträglich erworben und belegt werden. Die Kantone begleiten Kandidatinnen und Kandidaten, die im Kanton wohnhaft sind, im Validierungsverfahren. In einigen Kantonen steht das Validierungsverfahren gegen Gebühr auch Kandidatinnen und Kandidaten mit einem ausländischen Abschluss offen.

Dabei ist zu beachten, dass nur in einigen Kantonen die Möglichkeit besteht und die Gebühren selber zu tragen sind. Es gibt nur sehr wenige Arbeitgeber, die im Vorfeld einen Arbeitsplatz bieten und den Validierungsprozess begleiten.

Fazit aus unserer Sicht:

Aktuell ist es als deutsche Altenpflegerin / deutscher Altenpfleger nur bedingt interessant, in der Schweiz zu arbeiten. Die Kompetenzen die anwendbar sind, sind gering. In Planung ist eine Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und –Betreuung. Es gibt aber bisher keine Informationen über den Zeitpunkt und den genauen Inhalt der Anerkennung.

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