Besondere Bestimmungen für Altenpfleger in der Schweiz

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat bis Ende Dezember 2013 für deutsche Altenpflegerinnen und Altenpfleger Kompetenzbescheinigungen ausgestellt. Diese deutsche dreijährige Altenpflegeausbildung wurde damals als Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege Niveau 1 (allerdings ausschliesslich für die Bereiche Geriatrie und Gerontopsychiatrie) anerkannt. Es handelte sich dabei aber um keine formelle Anerkennung, sondern wie erwähnt, nur um eine Kompetenzbescheinigung. Der Grund dafür ist, dass in der Schweiz keine vergleichbare Ausbildung zur Altenpflege existiert bzw. es generell keine Ausbildung speziell für die Altenpflege gibt. Damit war es aber bis Ende 2013 trotzdem problemlos möglich, mit seinen bisherigen Kompetenzen in einer Schweizer Langzeitinstitution zu arbeiten. Das bezahlte Gehalt lag bedeutend höher, gegenüber Deutschland.
Seit dem 01.01.2014 ist diese Kompetenzanerkennung leider nicht mehr möglich. Bisherige Anerkennungen bleiben bestehen und sind unwiderruflich gültig. Seit dem 01.01.2014 haben Personen mit einem deutschen Abschluss in Altenpflege die Möglichkeit, eine Anerkennung im Rahmen der schweizerischen Bildungssystematik zu erhalten.
Der deutsche Abschluss wird jedoch mit der schweizerischen Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung verglichen. Dies bedeutet Altenpfleger können in der Schweiz nicht mehr die gleichen Tätigkeiten verrichten wie in Deutschland, da es sich bei der Betragtenbetreuung um reine Betreuung handelt und nicht um einen Pflegeberuf. Entsprechend fallen die pflegerischen Kompetenzen weg. Beispielsweise dürfen Sie keine Medikamente richten und verabreichen.Dies macht sich natürlich auch finanziell bemerkbar.

Informationen zu der Ausbildung und den Tätigkeiten als FaBe: http://www.pflegesearch.ch/pflegewissen/pflegeausbildung/

Gesuche um Anerkennung deutscher Altenpflegerinnen und Altenpfleger werden ab dem 01.01.2014 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durchgeführt: www.sbfi.admin.ch

Gesuche zum Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung werden einzeln geprüft und beurteilt.
Es gibt eine zweite Möglichkeit der Anerkennung und zwar zur/m Fachangestellten Gesundheit (FaGe). Diese Ausbildung gehört zu den Gesundheitsberufen und enthält ungefähr, die gleichen Kompetenzen wie die dreijährige deutsche Altenpflegeausbildung.

Verkürzte berufliche Grundbildung zum Fachangestellten Gesundheit (FaGe)

Das Absolvieren einer verkürzten beruflichen Grundbildung zur FaGe ist möglich. Es muss hierfür ein Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung. Die kantonalen Ämter sind für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren zuständig. Die interessierten Personen müssen einen Antrag an den Kanton stellen. Das Berufsbildungsamt entscheidet aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen über die Zulassung. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Ausbildung handelt und für Schweizer Verhältnisse nur minimal vergütet wird.
Des Weiteren können Erwachsene mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier nachweisen und so einen formalen Abschluss erlangen. Fehlende Kompetenzen müssen nachträglich erworben und belegt werden. Die Kantone begleiten Kandidatinnen und Kandidaten, die im Kanton wohnhaft sind, im Validierungsverfahren. In einigen Kantonen steht das Validierungsverfahren gegen Gebühr auch Kandidatinnen und Kandidaten mit einem ausländischen Abschluss offen.

Dabei ist zu beachten, dass nur in einigen Kantonen die Möglichkeit besteht und die Gebühren selber zu tragen sind. Es gibt nur sehr wenige Arbeitgeber, die im Vorfeld einen Arbeitsplatz bieten und den Validierungsprozess begleiten.

Fazit aus unserer Sicht:

Aktuell ist es als deutsche Altenpflegerin / deutscher Altenpfleger nur bedingt interessant, in der Schweiz zu arbeiten. Die Kompetenzen die anwendbar sind, sind gering. In Planung ist eine Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und –Betreuung. Es gibt aber bisher keine Informationen über den Zeitpunkt und den genauen Inhalt der Anerkennung.

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