Nach Abschluss der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in in die Schweiz! Geht das?

Ist ein beruflicher Einstieg ins Schweizer Gesundheitswesen möglich ohne Berufserfahrung?

In der Schweiz ist es problemlos möglich nach Abschluss einer Ausbildung im Ausland (z.B. zum Gesundheits- und Krankenpfleger) eine unbefristete Arbeitsstelle zu finden. Das Einstiegsgehalt variiert je nach Region zwischen ca. 5’300 und 5’600 Franken. Bei diesem Gehalt ist mit Sozialabgaben und Steuern von etwa 1’500 Franken zu rechnen. Mit zunehmender Berufserfahrung und einer Fachweiterbildung können sich die Jahresgehälter problemlos im Bereich zwischen 80’000 und 100’000 Franken bewegen.

Ohne Fachweiterbildung ist es in der Schweiz, in der Regel, nicht erlaubt in einem Spezialbereich wie Anästhesie, Notfallstation, OP etc. zu arbeiten. Jedoch hat man nach ein bis zwei Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit, berufsbegleitend und mit Unterstützung des Arbeitgebers verschiedenste Fachweiterbildungen zu absolvieren.

Benötige ich eine formelle Anerkennung meiner Ausbildung um in der Schweiz arbeiten zu können?

Wer mit einem im Ausland erworbenen Diplom in der Schweiz einen Gesundheitsberuf ausüben will, muss ein Anerkennungsverfahren einleiten. Ein Anerkennungsentscheid kostet 680 Franken und dauert etwa 3 Monate. Zuständig dafür ist das Schweizerische Rote Kreuz. Eine Anerkennung im Vorfeld, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist in der Regel nicht notwendig.

Die deutsche, dreijährige Krankenpflegeausbildung wird in der Schweiz, problemlos anerkannt. Die schweizerische Berufsbezeichnung dafür ist Diplomierte Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Das in der Schweiz ausgebildete Pflegepersonal, trägt noch zusätzlich das Kürzel HF oder FH. HF steht für höhere Fachschule und FH, für Fachhochschule. Der FH Abschluss ist ein Bachelor-Abschluss.

Dieses Kürzel der Berufsbezeichnung erhält deutsches Pflegepersonal, aus rechtlichen Gründen nicht. Der Grund dafür ist das die deutsche Ausbildung, nicht auf dem Niveau einer höheren Fachschule, gelehrt wird. Trotzdem sind die Anerkennungsausweise des SRK im Vergleich mit den schweizerischen Diplomen und Fähigkeitsausweisen als gleichwertig zu betrachten.

Daher hat ein Anerkennungsausweis keinerlei Einfluss auf die Kompetenzen und die Bezahlung, gegenüber in der Schweiz ausgebildetem Personal. Auch alle Arten von Fort- und Weiterbildungen, wie Fachweiterbildungen, sind komplett möglich.

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